| Drittes Gesetz zur Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes |
Schlagworte: Landesgleichstellungsgesetz, Frauenförderung, Gender-Mainstreaming, Öffentlicher Dienst |
| Umbenennung von Frauenbeauftragten in Frauen- und Gleichstellungsbeautragte; Anspruch auf Freistellung in Anlehung an das Bremische Personalvertretungsgesetz für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte ab einer Beschäftigtenzahl von 300 in der Dienststelle; Themenfelder "Frauenförderung" und "Schutz vor Benachteiligung aus Gründen des Geschlechts" als verpflichtende Bestandteile aller regelmäßigen Besprechungen von Führungakräften und Mitteilung der Erörterung von Zielerreichung und konkreten Maßnahmen an die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten; Prüfung des Umsetzungsstands des Gesetzes alle zwei Jahre |
| Systematik: 5040 -- Frauen/Männer 1200 -- Öffentliche Verwaltung |
| Drs 20/1752 Antrag Gesetzentwurf vom 03.02.2023, Urheber: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE Drs 20/1856 Bericht und Änderungsantrag vom 17.04.2023, Urheber: Ausschuss für die Gleichstellung der Frau |
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