| Gesetzu zur Änderung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes (BremHilfeG) |
Schlagworte: Rettungswesen, Gefährdungshaftung, Schadenersatz, Sicherheit, Verursacherprinzip |
| Gefährdungshaftung für Halter von Kraft-, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für Eigentümer, Besitzer oder Betreiber einer Hafenumschlagsanlage zur Begründung einer Haftung für die Einsatzkosten der Feuerwehr im Gefahren- und Schadensfall mit Ausnahme von Fällen höherer Gewalt und Einsätzen zur Rettung von Menschenleben (in § 59, Abs. 2 neu) |
| Systematik: 1350 -- Rettungswesen |
| Drs 21/44 Antrag vom 29.09.2023, Urheber: CDU |
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