| Drittes Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Land Bremen |
Schlagworte: Jugendhilfeausschuss, Kinder- und Jugendhilfe |
| Wählbarkeit von Personen ohne Hauptwohnsitz im Gebiet der jeweiligen Stadtgemeinde jedoch mit Tätigkeit für einen anerkannten in der Stadtgemeinde wirkenden Träger der freien Jugendhilfe oder einem ihrer Zusammenschlüsse (§ 2 Absatz 5 Satz 1, Erstes Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Lande Bremen (BremAGKJHG)) |
| Systematik: 5030 -- Kinder / Jugendliche |
| Drs 21/57 Antrag Änderung Gesetz Entwurf vom 05.09.2023, Urheber: Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE PlPr 21/3 vom 06.09.2023, 07.09.2023 Beschlussprotokoll - 1. und 2. Lesung beschlossen. B 21/27
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