17. Wahlperiode |
| Stärkung des gemeinsamen Sorgerechts für uneheliche Kinder |
| Elterliche Sorge, Elternrecht, Kindeswohl ID 4544580 |
| Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010 (1 BvR 420/09), das das Recht unehelich geborener Kinder auf beide Eltern stärkt und die Möglichkeiten der Mutter, einem gemeinsamen Sorgerecht einseitig zu widersprechen und dem Vater keine Klagemöglichkeit einzuräumen, für verfassungswidrig erklärt |
| | Drs 17/1381 Antrag vom 04.08.2010, Urheber: FDP PlPr 17/73 vom 29.09.2010 (Seite 5602-5602) Beschlussprotokoll
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