| Anwendung des Wohnungsaufsichtsgesetzes in Bremen und Bremerhaven |
| Wohnungsaufsichtsgesetz, Mieterschutz, Verwaltungsverfahren, Wohnungsaufsicht, Wohnungsversorgung ID 89774 |
| Fragen zur Zuständigkeit nach den Wohnungsaufsichtsgesetz und Aufgaben der Behörden hinsichtlich der Kontrolle und Umsetzung des Gesetzes; zum seit März 2015 bei den zuständigen Behörden zur Überwachung des Wohnungsaufsichtsgesetz eingesetztem Personal; zu den Meldewegen für Missstände (wie zum Beispiel Wasser- und Allgemeinstromsperren) in bewohnten Immobilien an die zuständigen Ressorts; zur Zahl der im Rahmen des Gesetzes seit Einführung in Bremen und Bremerhaven bearbeiteten Fälle von erheblicher Beeinträchtigung des Gebrauch von Wohnungen zu Wohnzwecken; zu einem "Masterplan" gegen sogenannte "Schrottimmobilien"; zur konsequenten Ablehnung der Anmietung auffälliger Immobilien durch die Sozialbehörde und das Jobcenter; zur Zahl der Wasser- und Allgemeinstromsperren im Jahr 2020 wegen durch Vermieter nicht weitergeleiteter Gelder an den Versorger; zur Einschätzung des Einflusses der Corona-Pandemie auf die Wohnverhältnisse von Mieterinnen und Mietern; zu Maßnahmen gegen ein erhöhtes Aufkommen von Missständen |
| | Drs 20/743 Kleine Anfrage vom 08.12.2020, Urheber: CDU Drs 20/828 Kleine Anfrage und Antwort des Senats vom 16.02.2021, Urheber: Senat |
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