20. Wahlperiode |
| Keine Mandatsniederlegung bei Mutterschutz, Elternzeit, Krankheit und Pflege! - Eine Initiative für mehr Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten |
| Mandatsverzicht, Arbeitsrecht, Aufsichtsrat, Frau, Geschäftsführung, Gesellschaftsrecht, Unternehmen, Vorstand ID 79222 |
| Analyse und Bewertung von qualifizierten Frauen innerhalb von 3 Monaten in Form einer Berichterstattung an den Gleichstellungsauschuss sowie die staatliche Deputation für Wirtschaft und Arbeit; juristische Prüfung und Würdigung des bestehenden Gesellschafts- und Arbeitsrechts in allen wirtschaftlichen Rechtsformen und der Kernelemente von Regelungsvorschlägen: Recht auf Ruhenlassen des Mandats, gesetzliche Gründe für ein Recht auf Ruhenlassen des Mandats, Höchstdauer des Ruhenlassens des Mandats, Haftungsvermeidung während des Ruhenlassens des Mandats, Wiederaufleben des Mandats, Ankündigungsfristen, Berücksichtigung von berechtigten Unternehmensinteressen, Registerpublizität, Abberufungssperren; Bundesratsinitiative anhand der Ergebnisse für ein Pausieren des Mandats für Frauen und Männern mit Haftungsvermeidung während des Ruhens und ein automatisches Wiederaufleben des Mandats ohne berufliche Nachteile |
| | Drs 20/427 Antrag vom 10.06.2020, Urheber: CDU PlPr 20/13 vom 08.07.2020, 09.07.2020 (Seite 1755-1755) Beschlussprotokoll - überwiesen an den Ausschuss für die Gleichstellung der Frau. B 20/239/1 (Konsensliste vom 06.07.2020)
PlPr 20/32 vom 08.12.2021, 09.12.2021 Beschlussprotokoll - zurückgezogen. B 20/638
Drs 20/1133 Bericht vom 14.10.2021, Urheber: Ausschuss für die Gleichstellung der Frau PlPr 20/32 vom 08.12.2021, 09.12.2021 Beschlussprotokoll - durch Rücknahme der Drs. 20/427 erledigt. B 20/639
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