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Vorgänge

19. Wahlperiode

Betrieb des Flughafens auf Umwelt- und Gesundheitsbelange für die Bevölkerung ausrichten

Flughafen, Emission, Fluglärm, Grenzwert
ID 76309
Fragen an den Senat zur Berücksichtigung der von der ICAO im Chicagoer Abkommen festgeschriebenen Lärmschutzanforderungen (Annex 16, Kapitel 3-14) als Voraussetzung zur Erteilung einer Betriebsgenehmigung des Flughafens durch die Luftfahrtbehörde; zur Anwendung neuester Lärmschutzanforderungen zur Betriebsgenehmigung; zu Start und Landung von Flugzeugen der verschiedenen Lärmkapitel und den Uhrzeiten im Jahr 2018; zu den Schallschutzeinrichtungen und den aktuell dafür gültigen Vorgaben; zur Bewertung der aktuellen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisatin (WHO) zu neuen Richtwerten für den Flugverkehr; zur fachlichen Einschätzung und Empfehlung des Umweltbundesamtes für ein generelles Ruhen des regulären Flugverkehrs an Flughäfen zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr; zu Messungen von Luftverunreinigungen im Umfeld des Flughafens

Drs 19/965 S Kleine Anfrage und Antwort des Senats vom 14.05.2019, Urheber: Senat