19. Wahlperiode |
 | Betrieb des Flughafens auf Umwelt- und Gesundheitsbelange für die Bevölkerung ausrichten |
 | Flughafen, Emission, Fluglärm, Grenzwert ID 76309 |
 | Fragen an den Senat zur Berücksichtigung der von der ICAO im Chicagoer Abkommen festgeschriebenen Lärmschutzanforderungen (Annex 16, Kapitel 3-14) als Voraussetzung zur Erteilung einer Betriebsgenehmigung des Flughafens durch die Luftfahrtbehörde; zur Anwendung neuester Lärmschutzanforderungen zur Betriebsgenehmigung; zu Start und Landung von Flugzeugen der verschiedenen Lärmkapitel und den Uhrzeiten im Jahr 2018; zu den Schallschutzeinrichtungen und den aktuell dafür gültigen Vorgaben; zur Bewertung der aktuellen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisatin (WHO) zu neuen Richtwerten für den Flugverkehr; zur fachlichen Einschätzung und Empfehlung des Umweltbundesamtes für ein generelles Ruhen des regulären Flugverkehrs an Flughäfen zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr; zu Messungen von Luftverunreinigungen im Umfeld des Flughafens |
 |  | Drs 19/965 S Kleine Anfrage und Antwort des Senats vom 14.05.2019, Urheber: Senat |
|