| Wie sorgt der Senat in seinem Verantwortungsbereich für Datensicherheit? |
| Öffentliche Verwaltung, Datenschutz, Datenschutz-Grundverordnung, Datenverarbeitung, Informationssicherheit, IT-Sicherheit ID 87869 |
| Fragen zu Mindestvorgaben/-standards im Bereich der Informations-/Datensicherheit in den Organisationseinheiten im Verantwortungsbereich des Senats; zur Zahl der benannten IT-Sicherheitsbeauftragten; zu Organisationseinheiten im Verantwortungsbereich des Senats mit schriftlichen Regelungen zur Informationssicherheit mit definierten Kompetenzen und Maßnahmen; zu IT-Sicherheitskomzepten und IT-Notfallplänen, deren Aktualisierung und Evaluation; zu den finanziellen Mitteln für den Bereich IT-Sicherheit im Verantwortungsbereich des Senats; zu aktuell im Haushaltsplan vorgesehenen Personalstellen für den Bereich IT-Sicherheit; zum Schutz von Daten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Bürgerinnen und Bürgern, sowie Unternehmen von dem unbefugten Zugriff Dritter; zu Fällen von Cyberangriffen sowie Datendiebstählen seit 2017 |
| | Drs 21/31 Kleine Anfrage vom 27.07.2023, Urheber: CDU Drs 21/66 Kleine Anfrage und Antwort des Senats vom 12.09.2023, Urheber: Senat |
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