19. Wahlperiode |
| Anhebung des Schwellenwerts bei der Errichtung von Flüchtlingsunterkünften bezüglich Kapitel 2.6 der Richtlinien zum Verkauf von Grundstücken des Landes und der Stadtgemeinde Bremen aus dem Jahr 2008 |
| Landesimmobilie, Flüchtling, Flüchtlingsunterbringung, Gemeinschaftsunterkunft, Grundstück, Grundstücksverkauf, Öffentliche Immobilien, Wohnungsbau, Wohnungsversorgung ID 16 |
| An den Bau von Flüchtlingsunterkünften gebundene und bis 31. Dezember 2017 befristete Erhöhung des Grenzwerts, ab dem bei Grundstücksverkäufen öffentlicher Liegenschaften der Haushalts- und Finanzausschuss befasst werden muss, von 200.000 EUR auf 500.000 EUR und Übertragung der Entscheidungskompetenz gemäß Landeshaushaltsordnung an die Senatorin für Finanzen |
| | Drs 19/16 Mitteilung des Senats vom 07.07.2015, Urheber: Senat PlPr 19/3 vom 22.07.2015 (Seite 129-129) Beschlussprotokoll - Kenntnis genommen. B 19/56
|
|
| Anhebung des Schwellenwerts bei der Errichtung von Flüchtlingsunterkünften bezüglich Kapitel 2.6 der Richtlinien zum Verkauf von Grundstücken des Landes und der Stadtgemeinde Bremen aus dem Jahr 2008 |
| Landesimmobilie, Flüchtling, Flüchtlingsunterbringung, Gemeinschaftsunterkunft, Grundstück, Grundstücksverkauf, Öffentliche Immobilien, Wohnungsbau, Wohnungsversorgung ID 6 |
| An den Bau von Flüchtlingsunterkünften gebundene und bis 31. Dezember 2017 befristete Erhöhung des Grenzwerts, ab dem bei Grundstücksverkäufen öffentlicher Liegenschaften der Haushalts- und Finanzausschuss befasst werden muss, von 200.000 EUR auf 500.000 EUR und Übertragung der Entscheidungskompetenz gemäß Landeshaushaltsordnung an die Senatorin für Finanzen |
| | Drs 19/6 S Mitteilung des Senats vom 07.07.2015, Urheber: Senat PlPr 19/2 S vom 22.07.2015 (Seite 19-19) Beschlussprotokoll - Kenntnis genommen. B 19/27 S
|
|