| Ortsgesetz über die Verlängerung der Geltungsdauer des 172. Ortsgesetzes über eine Veränderungssperre nach dem Baugesetzbuch für die Grundstücke innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 2535 für ein Gebiet in Bremen-Obervieland, Ortsteil: Kattenturm, zwischen Kattenturmer Heerstraße, Neuenlander Straße und dem Flughafen Bremen |