20. Wahlperiode |
 | Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Soziallgesetzbuch - Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Lande Bremen |
 | Kinder- und Jugendhilfe, Beratung, Jugendlicher, Kind, Ombudsperson, Vormundschaft ID 85097 |
 | Ombudsstelle (gemäß § 9a SBG VIII) zur Beratung in, Vermittlung und Klärung von Konflikten im Zusammenhang mit Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe zur verbesserten Teilhabe junger Menschen, Eltern und Familien im Kinder- und Jugendhilfesystem mit Schaffung einer unabhängigen, bedarfsgerechten Beschwerde- und Konfliktberatungsmöglichkeit; Definition familienähnlicher Betreuungsformen; Anpassung des § 12 BremAGKJHG an das das reformierte Vormundschafrecht |
 |  | Drs 20/1618 Mitteilung des Senats Änderungsgesetzentwurf vom 04.10.2022, Urheber: Senat |
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