20. Wahlperiode |
 | Sperrstundenregelung in Bremen |
 | Gastronomie, Gaststätte, Öffnungszeit, Polizeistunde, Rechtsverordnung, Veranstaltung ID 84318 |
 | Fragen unter anderem zu den Gründen für eine Regelung zu Betriebszeiten bei Gaststätten und Vergnügungsstätten über die aus dem Immissionsrecht folgenden Restriktionen hinaus; zu den Gründen der Festlegung einer Sperrzeit von 02:00 Uhr bis 06:00 Uhr in § 1 Abs. 1 der BremGastV abweichend von der überwiegenden Mehrzahl anderer Bundesländer; zu Ausnahmen gemäß § 4 BremGastV; zu Möglichkeiten für Anwohner:innen von gastronomischer Nutzung geprägter Quartiere zum Hinweis auf Störungen; zur Auswirkung der bisherigen Sperrstundenregelung auf die Attraktivität Bremens bei der Ansiedlung von Gastronomie und Vergnügungsstätten; zu den Vorteilen einer Abschaffung der Sperrstunde beziehungsweise einer Liberalisierung nach dem Vorbild anderer Bundesländer |
 |  | Drs 20/1488 Kleine Anfrage vom 07.06.2022, Urheber: Bündnis 90/Die Grünen Drs 20/1596 Kleine Anfrage und Antwort des Senats vom 20.09.2022, Urheber: Senat |
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