| Fragen nach Schäden über 500 Euro an schulischer Infrastruktur durch Vandalismus, Fahrlässigkeit oder Höhere Gewalt, Zahl der in den letzten 5 Jahren zur Anzeige gebrachten Fälle von Vandalismus, Präventionsmaßnahmen, Schäden von über 500 Euro durch Löscharbeiten, bestehndem Versicherungsschutz, Stundenausfall und Kompensierung und notwendigem Wechsel des Schulstandorts (temporär oder dauerhaft) |