| Versetzungen in den Hauptschulen im Land Bremen |
| Hauptschule, Schulzeugnis, Versetzungsordnung ID 4516850 |
| Nach der neuen Versetzungsordnung von 1997 erfolgt die Nichtversetzung nicht mehr automatisch bei entsprechenden Noten sondern nur noch auf einen schriftlich begründeten Antrag; Anzahl der Schüler und Schülerinnen, die mit mehr als zweimal der Benotung "Mangelhaft" und ohne Ausgleich in den Jahren 1990/91 bis 1996/97 versetzt worden sind und Schüler und Schülerinnen nach entsprechenden Kriterien nach der neuen Versetzungsordnung von 1997/98 bis heute |
| | Drs 16/68 Kleine Anfrage und Antwort des Senats vom 04.11.2003, Urheber: CDU |
|