| Neufassung eines Ortsgesetzes über Kinderspielflächen in der Stadtgemeinde Bremen (KSpOG HB); Regelung von Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und der Unterhaltung von Kinderspielflächen, Mitteilungspflichten gegenüber der für die Spielförderung von Kindern zuständigen Stelle, Ausnahmen von der Herstellungspflicht und Voraussetzungen für die Beseitigung von Kinderspielflächen nach § 8 Absatz 3 der Bremischen Landesbauordnung und der Voraussetzungen für die Ablösung, Höhe, Zahlungsnachweis und Verwendung von Ablösebeiträgen nach § 8 Absatz 4 der Bremischen Landesbauordnung; Förderung gefahrlos und barrierefrei erreichbarer hausnaher Spielplätze |