| Anpassung des Landesstiftungsrechts an das ab dem 1. Juli 2023 veränderte Bundesstiftungsrecht; Regelung von Zuständigkeiten der Stiftungsbehörden, Konkretisierung von Befugnissen der Stiftungsaufsicht, Wegfall bisheriger landesrechtlicher Vorgaben (Verwaltung des Stiftungsvermögens, Anzeige und Genehmigung von Satzungsänderungen, Zusammenschluss und Auflösung sowie Aufhebung) |