20. Wahlperiode |
| Gesetz zur Änderung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes |
| Bremisches Hilfeleistungsgesetz, Datenschutz, Rettungssanitäter, Rettungswesen, Telemedizin ID 84336 |
| Änderung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes vom 21. Juni 2016 (Brem.GBl. S 348), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juli 2021 (Brem.GBl. S. 574) durch Aufnahme von Definitionen und Klarstellungen beispielsweise zum Rettungsdienstbedarfsplan oder zu den Einsatzmitteln und deren Besetzungen; Neuaufnahme einer Experimentierklausel, einer Bereichsausnahme, der Telemedizin, der Organisierten Ersten Hilfe und einer Ermächtigungsgrundlage für das Gesundheitsressort für den Erlass einer Rechtsverordnung für die Qualifikation zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter; hinsichtlich des Datenschutzrechts konkretisierte Definition für Leitstellenkommunikationsspeicherungen |
| | Drs 20/1505 Mitteilung des Senats Änderungsgesetzentwurf vom 21.06.2022, Urheber: Senat PlPr 20/38 vom 06.07.2022, 07.07.2022 (Seite 5518-5519) Beschlussprotokoll - 1. Lesung beschlossen, zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Inneres überwiesen. B 20/777
PlPr 20/39 vom 14.09.2022, 15.09.2022 (Seite 5751-5751) Beschlussprotokoll - 2. Lesung beschlossen. B 20/789/8
Drs 20/1577 Bericht und Antrag vom 07.09.2022, Urheber: Staatliche Deputation für Inneres PlPr 20/39 vom 14.09.2022, 15.09.2022 (Seite 5752-5752) Beschlussprotokoll - Kenntnis genommen. B 20/789/9
Gesetz- und Verordnungsblatt Nr 96/2022 S. 522-534 |
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| Potenzial von Telemedizin, Verdolmetschung und damit verbundener vereinfachter Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen |
| Telemedizin, Arzt, Ärztliche Versorgung, Digitale Medien, Medizinische Versorgung, Patient, Schwangerschaftsabbruch, Video ID 82241 |
| Fragen zu den rechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine ärztliche Videosprechstunde; zu Möglichkeiten der telefonischen/videotelefonischen ärztlichen Beratung in Bremen und Bremerhaven; zur Möglichkeit der Hinzuziehung von Dolmetscher:innen per Telefon oder Videochat bei einer ärztlichen Sprechstunde; zur rechtlichen Zulässigkeit und technischen Möglichkeit einer Schwangerschaftsberatung online; zur Ausstellung eines Rezepts für einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch nach einen Vorgespräch per Videosprechstunde und Versand an die Patientin; zur Zahl operativer und medikamentöser Schwangerschaftsabbrüche; zur Einschätzung der Auswirkungen der zahlreichen Hindernisse für den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen besonders auf Jugendliche, Frauen mit geringem Einkommen und Einwanderinnen ohne Papiere; zur Bewertung von Forderungen nach Übernahme der Kosten von Schwangerschaftsabbrüchen für alle Betroffenen und der Integration von Schwangerschaftsabbrüchen in die medizinische Ausbildung |
| | Drs 20/1005 Kleine Anfrage vom 15.06.2021, Urheber: SPD Drs 20/1071 Kleine Anfrage und Antwort des Senats vom 10.08.2021, Urheber: Senat |
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