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Vorgänge

18. Wahlperiode

Beschädigungen an schulischer Infrastruktur

Sachbeschädigung, Brand, Fahrlässigkeit, Sachschaden, Vandalismus
ID 4533000
Fragen nach Schäden über 500 Euro an schulischer Infrastruktur durch Vandalismus, Fahrlässigkeit oder Höhere Gewalt, Zahl der in den letzten 5 Jahren zur Anzeige gebrachten Fälle von Vandalismus, Präventionsmaßnahmen, Schäden von über 500 Euro durch Löscharbeiten, bestehndem Versicherungsschutz, Stundenausfall und Kompensierung und notwendigem Wechsel des Schulstandorts (temporär oder dauerhaft)

Drs 18/511 S Kleine Anfrage und Antwort des Senats vom 18.02.2014, Urheber: CDU