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Vorgänge

16. Wahlperiode

Versetzungen in den Hauptschulen im Land Bremen

Hauptschule, Schulzeugnis, Versetzungsordnung
ID 4516850
Nach der neuen Versetzungsordnung von 1997 erfolgt die Nichtversetzung nicht mehr automatisch bei entsprechenden Noten sondern nur noch auf einen schriftlich begründeten Antrag; Anzahl der Schüler und Schülerinnen, die mit mehr als zweimal der Benotung "Mangelhaft" und ohne Ausgleich in den Jahren 1990/91 bis 1996/97 versetzt worden sind und Schüler und Schülerinnen nach entsprechenden Kriterien nach der neuen Versetzungsordnung von 1997/98 bis heute

Drs 16/68 Kleine Anfrage und Antwort des Senats vom 04.11.2003, Urheber: CDU