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Vorgänge

16. Wahlperiode

Gesetz zur Nichtanpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen

Besoldungsrecht, Versorgung der Beamten
ID 4517010
Umsetzung der Ermächtigung für die Länder durch das Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz vom 10. September 2003: Möglichkeit der Aussetzung des Grundgehaltes und der Einmalzahlungen bis 2005 für Beamte und entsprechend für Versorgungsempfänger der Besoldungsgruppe B, die den Staatssekretären des Bundes in der Besoldungsgruppe 11 entsprechen. Zeichen setzen, dass Senatoren und Spitzenbeamte ihren Beitrag leisten zur Haushaltskonsolidierung

Drs 16/77 Mitteilung des Senats (Gesetzentwurf) vom 18.11.2003
PlPr 16/8 vom 26.11.2003 (Seite 400-400) PDF öffnen Beschlussprotokoll
- 1. u. 2. Lesung beschlossen. B 16/138

Gesetz- und Verordnungsblatt Nr 47/2003 S. 389-389