| Einrichtung eines gemeinsamen Landesgremiums zur sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung im Land Bremen, in dem vertreten sind der Senator für Gesundheit, die Kassenärztliche Vereinigung Bremen,die Krankenhausgesellschaft der Freien Hansestadt Bremen e. V., der Magistrat der Stadt Bremerhaven, die Ärztekammer Bremen, die Psychotherapeutenkammer, die Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen, die Patientenvertretungen sowie der Landesbehindertenbeauftragte |