20. Wahlperiode |
| Wohnsituation Geflüchteter in Bremen |
| Flüchtling, Arbeit, Flüchtlingsunterbringung, Gemeinschaftsunterkunft, Integration, Schulbesuch, Sprachunterricht, Wohnheim, Wohnraum, Wohnungsversorgung ID 85538 |
| Fragen an den Senat unter anderem zu Erstaufnahmeeinrichtungen, Landesaufnahmestellen, Übergangswohnheimen und deren Kapazitäten in den Stadtbezirken; zu Quartieren mit einer Unterrepräsentation von Geflüchteten und Prioriesierung für neue Standorte für Übergangseinrichtungen; zu Not- beziehungsweise Ersatzunterkünften bei weiterem Bedarf; zur Beteiligung der Ortsteilbeiräte bei der Planung von Unterkünften für Geflüchtete; zur maximalen Verweildauer in Turnhallen oder Zeltstädten bis zur Vermittlung in langfristig zu nutzenden Wohnraum; zur Zahl der 2022 in Bremen angekommenen Geflüchteten mit Vermittlung in Arbeit oder einen Sprachkurs und weitere Qualifizierungsangebote; zur Zahl der in Bremen 2022 angekommenen Kinder unter sechs Jahren mit einem Platz in der Kinderbetreuung und derer über sechs Jahren mit einem Schulplatz |
| | Drs 20/815 S Große Anfrage vom 02.12.2022, Urheber: FDP PlPr 20/49 S vom 25.04.2023 (Seite 2859-2860) Beschlussprotokoll - von Antwort Kenntnis genommen. B 20/454 S
Drs 20/829 S Mitteilung des Senats (Antwort auf Große Anfrage) vom 10.01.2023, Urheber: Senat PlPr 20/49 S vom 25.04.2023 (Seite 2859-2860) Beschlussprotokoll - Kenntnis genommen. B 20/454 S
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| Mit einem neuen "Bremer Erlass" aufenthaltsrechtliche Sicherheit für junge Geflüchtete während Ausbildungsvorbereitung und Ausbildung schaffen |
| Aufenthaltsrecht, Aufenthaltsgesetz, Berufsausbildung, Berufsvorbereitung, Flüchtling, Junger Erwachsener, Schulbesuch ID 78749 |
| Schaffung aufenthaltsrechtlicher Sicherheit durch Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für junge Geflüchtete bei Unzumutbarkeit der Abschiebung aufgrund von Hereinwachsens in die hiesigen Lebensverhältnisse; Aufenthaltserlaubnis insbesondere für junge Geflüchtete im Übergang von der Schule in die Berufsausbildung oder in der Ausbildung; für junge Geflüchtete, die bei Vollendung des 21. Lebensjahres noch keine vier Jahre in Deutschland gelebt haben und deshalb nicht die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Aufenthaltsgesetz erfüllen; bei Versäumnis der Frist für die Antragstellung gemäß § 25a Aufenthaltsgesetz vor Vollendung des 21. Lebensjahres; bei Anspruch auf eine Ausbildungsduldung gemäß § 60c Aufenthaltsgesetz; bei Teilnahme an einer Einstiegsqualifizierung, einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ), Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder anderer ausbildungsvorbereitender Maßnahmen; bei fehlendem Schulabschluss aus Gründen von Lernbehinderung, fehlender Schulvorerfahrung oder Traumatisierungsfolgen; First von 18 Monaten für die Suche nach einem geeigneten Ausbildungsplatz; Bericht innerhalb von drei Monaten nach Beschlussfassung |
| | Drs 20/374 Antrag vom 05.05.2020, Urheber: Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, SPD PlPr 20/14 vom 16.09.2020, 17.09.2020 Beschlussprotokoll - zurückgezogen. B 20/263
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