 | Rechtsverordnung zu Warnstufen orientiert an der Hospitalisierungsinzidenz, Abständen zu anderen Personen, Zusammenkünften von Personen, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, Testungen mit Ausnahmen für geimpfte oder genesene Personen und 2-G-Zugangsmodel, Allgemeinen Anforderungen an Einrichtungen, Schutz- und Hygienekonzepten, Erfassung von Kontaktdaten zur Kontaktnachverfolgung, Großveranstaltungen, Krankenhäusern und ambulante Versorgungseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen im Bereich der Eingliederungshilfe, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Testkonzepten für Einrichtungen und Unternehmen, Schulen und weiteren Bildungseinrichtungen nach dem Bremischen Schulgesetz, Aus-, Fort- und Weiterbildungsstätten, Infizierten Personen und Kontaktpersonen und Absonderung in häuslicher Quarantäne |